Förderung
Aufstiegs-BAföG im Gesundheits- und Sozialwesen: Förderung
Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und hilft bei Vollzeit mit dem Lebensunterhalt. Hier stehen Bausteine, Beträge und Ablauf.
Aktualisiert am · Redaktion Fachwirt Sozialwesen

Kurzantwort: Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert die Vorbereitung auf den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen mit einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Bis zu 15.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind förderfähig, bei Vollzeit kommt ein Beitrag zum Lebensunterhalt dazu. Nach bestandener Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen.
Die Förderung in vier Bausteinen
Das AFBG besteht aus mehreren Teilen, die unabhängig voneinander greifen. Wer den Überblick behält, holt am meisten heraus.
- Maßnahmebeitrag: deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag ab.
- Unterhaltsbeitrag: hilft bei den Lebenshaltungskosten, wenn du in Vollzeit lernst.
- Kinderbetreuungszuschlag: für Alleinerziehende mit jüngeren Kindern.
- Erlassmöglichkeiten: bei bestandener Prüfung und bei Existenzgründung.
Die Förderung hängt nicht vom Alter ab und nicht vom Einkommen der Eltern. Beim Lebensunterhalt werden allerdings eigenes Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Der Maßnahmebeitrag: Gebühren zur Hälfte geschenkt
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt derzeit ein Höchstbetrag von 15.000 Euro (§ 12 AFBG). Diese Summe wird zur Hälfte als Zuschuss ausgezahlt, du musst sie also nicht zurückzahlen. Für die andere Hälfte erhältst du ein zinsgünstiges Darlehen der KfW.
Beim Fachwirt zählen darunter die Gebühren des Bildungsträgers und die der Industrie- und Handelskammer für die Prüfung. Eine Meisterstück-Förderung kennt das Gesetz ebenfalls, sie spielt für den Fachwirt aber kaum eine Rolle, weil dort keine fachpraktische Arbeit vorgesehen ist. Zur Vollständigkeit: Sie beträgt bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens 2.000 Euro.
Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit
Wer sich ein Jahr lang freistellen lässt oder kündigt, um in Vollzeit zu lernen, braucht eine solide Planung der laufenden Kosten, etwa für Miete, Versicherung und Familie.
Wer sich in Vollzeit vorbereitet, kann einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Er setzt sich aus einem Grundbedarf und Zuschlägen zusammen. Der Bedarf erhöht sich um 60 Euro für dich selbst, um 235 Euro für Ehepartner oder Lebenspartner und um 235 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Das Ministerium nennt zwei Beispiele aus der Praxis: Alleinerziehende mit einem Kind erhalten bis zu 1.254 Euro im Monat, Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.724 Euro. Das sind Obergrenzen, keine Pauschalen. Auf den Bedarf werden Einkommen und Vermögen angerechnet. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 Euro und erhöht sich für Ehepartner und für jedes Kind um 2.300 Euro.
| Bestandteil | Wert (geltendes Recht) |
|---|---|
| Höchstbetrag Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 15.000 Euro |
| Zuschussanteil am Maßnahmebeitrag | 50 Prozent |
| Zuschlag Teilnehmer | 60 Euro |
| Zuschlag Ehe- oder Lebenspartner | 235 Euro |
| Zuschlag je kindergeldberechtigtem Kind | 235 Euro |
| Kinderbetreuungszuschlag | 150 Euro pro Monat und Kind |
| Vermögensfreibetrag | 45.000 Euro |
Wie lange gefördert wird
Die Förderungshöchstdauer liegt bei 24 Kalendermonaten in Vollzeit und 48 Kalendermonaten in Teilzeit. Für den Fachwirt ist das meist mehr als genug. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu einer Fortbildungsprüfung führt, die das Gesetz anerkennt. Die IHK-Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen gehört dazu, weil sie bundesweit geregelt ist.
Teilzeit bedeutet: Du lernst neben dem Beruf, etwa abends, an Wochenenden oder in Blockwochen. Dort gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, denn dein Einkommen läuft weiter. Der Maßnahmebeitrag steht dir trotzdem zu.
Zwei Rechenwege, ein Ergebnis
Nimm als Gedankenspiel an, die förderfähigen Gebühren liegen genau am Höchstbetrag. Dann fließt die eine Hälfte als Zuschuss und die andere als Darlehen. Von diesem Darlehen wird nach bestandener Prüfung ein Teil erlassen, sofern er noch nicht fällig war. Der Rest wird später in Raten zurückgezahlt, zu den Konditionen der KfW. Zinsen und genaue Rückzahlungsmodalitäten legt die Bank fest; frag dort nach, bevor du unterschreibst.
Liegen die tatsächlichen Gebühren unter dem Höchstbetrag, gilt die Förderung nur für den tatsächlichen Betrag. Liegen sie darüber, trägst du den Überschuss selbst. Der Höchstbetrag ist also keine Pauschale, die du in jedem Fall bekommst.
Teilzeit mit Schichtdienst
Gerade Pflegekräfte lernen meist neben dem Dienstplan. Für sie ist der Maßnahmebeitrag der Kern der Förderung. Wichtig ist, dass der Lehrgang zur Prüfung vorbereitet und eine Form hat, die als Maßnahme anerkannt wird. Online-Formate, Blockwochen und Abendkurse kommen dafür grundsätzlich in Betracht; ob dein Wunschkurs passt, bestätigt dir der Anbieter und im Zweifel die zuständige Stelle.
Die Förderungshöchstdauer von 48 Monaten gibt Luft, falls Krankheit, Nachtdienste oder Familie den Lernplan bremsen. Trotzdem lohnt ein realistischer Zeitplan, der auf die Prüfungstermine abgestimmt ist. Für Lernstrategien gibt es Beiträge zu Lehrgangsformen auf dieser Seite, etwa zum berufsbegleitenden Lehrgang im Schichtdienst.
Erlass: Was nach der Prüfung passiert
Besteht du die Prüfung, werden dir derzeit 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG). Das ist ein echter Bonus für den Erfolg und senkt die spätere Rückzahlung.
Gründest du innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme ein Unternehmen, kann das Restdarlehen für diese Gebühren vollständig erlassen werden. Voraussetzung ist die bestandene Prüfung und eine Führung des Unternehmens im Haupterwerb über mindestens drei Jahre. Das spielt eine Rolle für alle, die sich mit einem Pflegedienst, einer Beratung oder einer Praxisverwaltung selbstständig machen wollen. Mehr dazu im Beitrag Selbstständig machen und Darlehenserlass nach der Prüfung.
Bedenke außerdem: Der Erlass bei Existenzgründung gilt nur für das Darlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, nicht für andere Teile der Förderung. Und er setzt voraus, dass das Unternehmen tatsächlich im Haupterwerb geführt wird. Wer nebenher berät oder in Teilzeit gründet, sollte die Bedingungen vorher genau prüfen und sich beraten lassen.
In vier Schritten zum Bescheid
- Anbieter wählen: Hol dir ein schriftliches Angebot, aus dem Inhalt, Dauer und Gebühren hervorgehen.
- Antrag vorbereiten: Sammle Nachweise zu Ausbildung, Einkommen und Vermögen.
- Antrag stellen: Reiche ihn vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen Stelle ein.
- Bescheid prüfen: Kontrolliere Zuschuss, Darlehen und Zahlungsweise, bevor du den Vertrag unterschreibst.
Weil Zuständigkeiten je Bundesland variieren, lohnt der Blick in die Länderübersicht. Dort findest du ergänzende Hinweise zu deinem Land.
Förderung und Arbeitgeberzuschuss
Zahlt dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten, kann das die Förderung beeinflussen, weil Zuschüsse bislang angerechnet werden. Genau das soll sich nach dem Entwurf ändern. Bis dahin lohnt es sich, Arbeitgeberleistungen im Antrag ehrlich anzugeben und vorher bei der zuständigen Stelle zu fragen, wie sie sich auswirken. Eine unklare Angabe kann später zu Rückforderungen führen.
Besprich außerdem mit dem Träger, ob Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag oder in einer Fortbildungsvereinbarung stehen. Das ist unabhängig von der staatlichen Förderung, kann aber im Fall einer Kündigung teuer werden.
Was sich ab August 2027 ändern könnte
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 eine Novelle beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 14. Oktober 2026 statt. Nach dem Regierungsentwurf soll sie am 1. August 2027 in Kraft treten. Sie sieht vor, den Höchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und die Meisterstück-Förderung von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Der Bestehenserlass soll von 50 auf 60 Prozent steigen, der Kinderbetreuungszuschlag von 150 auf 160 Euro. Arbeitgeberzuschüsse sollen nicht mehr angerechnet werden.
All das ist bisher ein Entwurf. Bis zum Beschluss gilt das heutige Recht. Starte nicht allein wegen möglicher Verbesserungen später, sondern prüfe, welche Lösung zu deinem Prüfungstermin passt. Die bundeseinheitlichen Termine 2027 findest du im Beitrag Prüfungstermine 2027.
Wer den Antrag unterstützt
Die Anbieter von Lehrgängen kennen das Verfahren und stellen die notwendigen Bescheinigungen aus. Viele helfen auch beim Ausfüllen. Für Fragen zu Einkommen, Vermögen oder Familienstand sind die zuständigen Ämter die richtige Anlaufstelle. Hebe alle Schreiben auf, denn beim Erlass nach bestandener Prüfung brauchst du Nachweise über Förderung und Prüfungsergebnis.
Wer vorab klären will, ob die Prüfung überhaupt infrage kommt, nutzt den Zulassungs-Check der Seite und liest anschließend die Voraussetzungen im Beitrag zur Zulassung.
Häufige Fehler beim Antrag
- Der Vertrag mit dem Anbieter wird unterschrieben, bevor der Antrag gestellt ist.
- Einkommens- und Vermögensnachweise fehlen oder sind unvollständig.
- Der Erlass wird nicht beantragt, obwohl die Prüfung bestanden ist.
- Nebenkosten werden fälschlich als förderfähig eingeplant.
- Fristen für Rückmeldungen oder Nachweise an die Stelle werden übersehen.
- Änderungen im Einkommen oder bei der Familiensituation werden nicht gemeldet.
Wer diese Punkte im Blick hat, vermeidet Verzögerungen und Rückfragen, die Wochen kosten können, und kann sich ganz auf die Vorbereitung konzentrieren. Einen Überblick über sämtliche Kostenposten bietet der Beitrag Was kostet der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen?. Wenn du zuerst klären möchtest, ob du überhaupt antreten darfst, hilft der Beitrag zur Zulassung zur Fachwirt-Prüfung.
Fragen und Antworten
Wer kann Aufstiegs-BAföG für den Fachwirt bekommen?
Gefördert wird die Vorbereitung auf anerkannte Fortbildungsprüfungen wie den Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Anträge laufen über die zuständige Stelle des jeweiligen Landes.
Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Die Hälfte des Maßnahmebeitrags ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein KfW-Darlehen. Nach bestandener Prüfung werden derzeit 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
Gibt es Geld für den Lebensunterhalt?
Ja, bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. Einkommen und Vermögen werden angerechnet, der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 Euro.
Was ändert sich 2027?
Laut Regierungsentwurf soll der Höchstbetrag auf 18.000 Euro und der Bestehenserlass auf 60 Prozent steigen. Die Änderung soll am 1. August 2027 in Kraft treten und ist noch nicht beschlossen.